Das Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege, vertreten durch Stadtkonservator Dr. Thomas Werner, und die Stadtentwicklungsgesellschaft moderne stadt haben sich bei den Vorgaben für den Umbau und die wirtschaftliche Nutzung des Deutzer Hafens außergerichtlich einigen können.

„Die denkmalrechtliche Zusicherung mit Blick auf den zukünftigen baulichen Umgang mit dem Mühlenensemble bietet eine verlässliche und konstruktive Grundlage für die kommenden Projektentwicklungen“, bestätigt Werner.

Dr. Thomas Werner, Stadtkonservator
Andreas Röhrig, Geschäftsführer moderne stadt

Die wirtschaftliche Nutzung des rechtsrheinischen Areals ist Teil des städtebaulichen Masterplans der Stadt Köln. Entstehen sollen auf dem knapp 38 Hektar großen Areal rund 3.000 Wohnungen, 30 Prozent hiervon als öffentlich geförderter Wohnraum, 6.000 Arbeitsplätze, sowie Gastronomie, Kultur- und Freizeitangebote, Kitas und eine Grundschule.

Charakter des Hafens soll bewahrt bleiben

Stein des Anstoßes und Basis der 2019 von moderne stadt eingereichten Klage gegen die Stadt Köln waren die für eine wirtschaftliche Nutzung notwendigen baulichen Veränderungen, wie beispielsweise der Einbau von Fenstern in sechs unter Denkmalschutz stehenden Silos. „Es war stets unser Ziel, den Charakter des Gesamtensembles der Mühlen zu bewahren. Allerdings müssen wir auch wirtschaftlich zumutbare Rahmenbedingungen schaffen, um Investoren für die langfristige Realisierung des Projektes zu gewinnen“, erläutert Andreas Röhrig, Geschäftsführer der moderne stadt sein Vorgehen.

Fotos: moderne stadt GmbH (2), Stadt Köln